Programming Languages

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Da wir er­freu­li­cher­wei­se eine sehr hohe Nach­fra­ge am Tü­bin­ger Soft­ware­pro­jekt er­fah­ren, bit­ten wir Sie zu­nächst zu über­prü­fen, ob Ihre Fra­gen durch die fol­gen­de Auf­lis­tung Be­ant­wor­tung fin­den. Soll­te dies nicht der Fall sein, kön­nen Sie sich gerne an David Bin­der
Re­se­ar­cher
David Bin­der
wen­den.

Wie viele ECTS-Punk­te wer­den ver­ge­ben?

  • Im Mas­ter­stu­di­en­gang: 9 ECTS-Punk­te.
  • Im Ba­che­lor­stu­di­en­gang: 12 ECTS-Punk­te. Diese set­zen sich zu­sam­men aus 9 Punk­ten für das ei­gent­li­che Pro­gram­mier­pro­jekt und 3 Punk­ten für die Teil­nah­me am Vor­pro­jekt zum Tü­bin­ger Soft­ware­pro­jekt.

Wie kön­nen die zu­sätz­li­chen 3 ECTS-Punk­te für Me­di­en­in­for­ma­ti­ker an­ge­rech­net wer­den?

Die zu­sätz­li­chen 3 ECTS-Punk­te las­sen sich im Wahl­pflicht­be­reich In­for­ma­tik und Me­di­en­in­for­ma­tik A oder B bei den Me­di­en­in­for­ma­ti­kern im Ba­che­lor­stu­di­en­gang an­rech­nen.

Kann ich als B.​Sc.-Stu­die­ren­der der Bio­in­for­ma­tik, Ko­gni­ti­ons­wis­sen­schaf­ten oder Lehr­amt mit Haupt­fach In­for­ma­tik am Tü­bin­ger Soft­ware­pro­jekt teil­neh­men?

Ja, Stu­die­ren­de die­ser Fä­cher kön­nen eine Teil­nah­me am Tü­bin­ger Soft­ware­pro­jekt in ihr Stu­di­um ein­brin­gen. Es gilt je­doch zu be­ach­ten, dass für Ko­gni­ti­ons­wis­sen­schaft­ler be­son­de­re An­for­de­run­gen an Pro­jek­te gel­ten. Bitte klä­ren Sie dies recht­zei­tig mit den Ver­ant­wort­li­chen Ihres Stu­di­en­gangs ab.

Kann ich das Tü­bin­ger Soft­ware­pro­jekt zu­sätz­lich zu dem Pro­gram­mier­pro­jekt (IN­F2110) be­le­gen?

Nein, dies ist nicht mög­lich. Beide Ver­an­stal­tun­gen fin­den An­rech­nung durch das Modul IN­F2110. Vgl. Mo­dul­hand­buch.

Ent­fällt durch die Teil­nah­me am Tü­bin­ger Soft­ware­pro­jekt (als B.​Sc.-Stu­die­ren­der) die Soft­ware En­gi­nee­ring (SE) Ver­an­stal­tung?

Die Vor­le­sung SE als Be­stand­teil des Pro­gram­mier­pro­jek­tes wird auch ein Be­stand­teil des Tü­bin­ger Soft­ware­pro­jek­tes sein. Siehe Mo­dul­hand­buch IN­F2110. Das Tü­bin­ger Soft­ware­pro­jekt ist eine Al­ter­na­tiv­ver­an­stal­tung zum her­kömm­li­chen Pro­gram­mier­pro­jekt selbst.

Kann ich am Tü­bin­ger Soft­ware­pro­jekt teil­neh­men, wenn ich ein Aus­lands­se­mes­ter im glei­chen Zeit­raum ab­sol­vie­re?

Die Zeit­ein­tei­lung für die Teil­nah­me am Soft­ware­pro­jekt ist re­la­tiv frei. Al­ler­dings sind re­gel­mä­ßi­ge Pflicht­au­dits vor­ge­se­hen. Ein Aus­lands­se­mes­ter würde die­sen im Wege ste­hen. Wir raten daher dazu das Pro­gram­mier­pro­jekt an­stel­le des Tü­bin­ger Soft­ware­pro­jek­tes zu be­le­gen, wel­ches sich nur über ein Se­mes­ter er­streckt.

Wel­che Vorraus­set­zun­gen muss ich er­fül­len, um als B.​Sc.-Stu­die­ren­der an dem Soft­ware­pro­jekt teil­neh­men zu dür­fen?

Die Teil­nah­me­vorraus­set­zun­gen für das Tü­bin­ger­soft­ware­pro­jekt de­cken sich mit dem Pro­gram­mier­pro­jekt. Siehe Mo­dul­hand­buch IN­F2110.

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